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Jahresabschluss 2023

Der Jahresabschluss 2023 ist festgestellt und auch von unserer Stiftungsaufsicht, dem Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens, bestätigt. Wir konnten nunmehr den Jahresüberschuss, der hauptsächlich durch Ihre Spenden und den Erträgnissen aus den Wertpapieren entsteht, für die kommenden Aufgaben aufteilen.

Im Vordergrund steht die anteilige Finanzierung der Pfarrstelle der Kirchgemeinde „Maria am Wasser“, die auch für die nächsten Jahre sichergestellt werden kann. Weitere Förderschwerpunkte sind die Kirchenmusik, hier steht die Aufführung von Bachkantaten in den Gottesdiensten im Vordergrund, sowie die Unterstützung von Gemeindeaktivitäten wie z. B. Rüstzeiten.

Die Spendenbereitschaft hat sich wieder erhöht, weshalb wir für die weitere Unterstützung des Gemeindelebens auch in den nächsten Jahren optimistisch sind.

Vorbereitung Jahresabschluss 2023

Die Daten sind zusammengestellt, die Angaben zu Spenderinnen und Spender an die Bürgerstiftung übermittelt. Die Arbeiten zum Jahresabschluss können dort somit beginnen. Im Ergebnis werden wir die Höhe der Mittel erfahren, mit denen die Stiftung im Jahr 2024 die Gemeindearbeit unterstützen kann. Die Schwerpunkte werden sich dabei wohl nicht verschieben, an erster Stelle bleibt die Mitfinanzierung der Pfarrstelle, weiter die Unterstützung der Kirchenmusik und die Gemeindearbeit allgemein. Zur Erinnerung: Im Jahr 2023 konnte die Stiftung die Aufführung von drei Bachkantaten sowie die Gemeindeausfahrt im Herbst in die Pfalz unterstützen.

Vorläufige Annahmen zum Jahresabschluss 2023

Auch wenn die präzisen Zahlen dem Jahresabschluss vorbehalten bleiben müssen, lässt sich schon Einiges ablesen: Die Höhe der Spenden ist wieder etwas angestiegen (wenn auch noch deutlich unter dem Niveau von 2019), die Erträgnisse aus Wertpapieren haben etwas zugelegt. Trotzdem bleibt noch ein Defizit zwischen den Einnahmen und den Ausgaben von etwas mehr als 2.000 €. Noch können wir das mit Rücklagen auffangen, aber auf Dauer muss das Spendenaufkommen wieder das Niveau von 2019 erreichen.

Zuwendungsbescheinigungen

Für Sie als Spenderinnen und Spender ist die Zuwendungsbescheinigung wichtig, wenn Sie 300 € oder mehr gespendet haben. Erst dann möchte das Finanzamt auf Nachfrage eine solche Bescheinigung sehen. Bei Spenden unter 300€ reichen, wenn es notwendig sein sollte, die Kontoauszüge. Und auch an dieser Stelle die Bitte: Bei Spenden oder auch Zustiftungen größer gleich 300€ teilen Sie uns bitte die Adresse mit, sonst können wir ja keine Bescheinigung ausstellen lassen. Sie brauchen übrigens nicht nachzufragen: wir senden die Bescheinigungen zu, sobald sie uns vorliegen. Das sollte im I. Quartal 2024 erledigt sein.

Wir wünschen Ihnen ein hoffentlich friedlicheres, gesundes und gesegnetes Jahr 2024