Hinweis zum Datenschutz und zur Steuerbescheinigung

Am 25. Mai ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Auch wir haben unsere Seite angepasst, um den Anforderungen zu genügen. Doch auch für Sie als Spender und Zustifter hat das Konsequenzen.

Was ist neu für Sie?

Falls Sie eine Steuerbescheinigung möchten (die im ersten Quartal des Folgejahres durch die Bürgerstiftung Dresden in unserem Auftrag ausgestellt wird), müssen Sie uns dass bitte künftig mitteilen, in diesem Fall ebenso Ihre Adresse. Diese wird gespeichert und der Bürgerstiftung übergeben, um die Steuerbescheinigung zu erstellen. An andere Personen, Unternehmen oder Institutionen wird Ihre Adresse keinesfalls weitergegeben.

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